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Stirnlifting Starnberg vom Facharzt Plastische Chirurgie Dr. von Finckenstein

Stirnlifting Starnberg

Eine runzelnde Stirn kann mit Hilfe eines Sitrnliftings korrigiert werden. Zugleich die hängenden Augenbrauen korrigiert werden. Je nach Ausgangsbefund kann eine Stirnstraffung ambulant oder stationär durchgeführt werden. Bei einer individuellen Beratung wird untersucht, was der Auslöser für die optische Fehlwirkung ist. Danach werden unterschiedliche Operationsmethoden miteinander kombiniert.

Warum erschlafft eine Stirn bzw. wie entstehen die Stirnfalten?

Durch die Alterungsvorgänge entsteht ein Elastizitätsverlust der entsprechenden Weichteile (Bindegewebe, Muskulatur und Haut). Dies führt zunächst zu einem der Schwerkraft folgenden Herabsinken mit einer Formveränderung der entsprechenden Region.

Zudem besteht die Möglichkeit dass eine Anspannung und Verkrampfung der Stirnmuskeln die Falten entsprechend entstehen lassen oder verstärken (insbesondere die queren Muskeln, welche die Zornesfalten verursachen).

Dies kann durch ein Stirnlift korrigiert werden.

Wie ist der Ablauf für ein Stirnlifting in Starnberg?

Vor der Entscheidung für ein Stirnlifting ist eine Aufklärung und eine Voruntersuchung notwendig. Zuerst muss der Grund für die Faltenbildung ermittelt werden. Zudem muss differenziert werden, ob ein operativer Eingriff oder eine entsprechende Faltenbehandlung notwendig ist. Zudem muss die Gesamtharmonie Ihres Gesichtes berücksichtigt werden, so dass der entsprechende Behandlungsumfang definiert werden kann. Wenn dieser geklärt ist, werden Ihnen die verschiedenen Behandlungsmethoden und deren entsprechende Nach- und Vorteile aufgezeigt. Zudem werden Ihnen die entsprechenden Risiken vorgestellt.

Bei der Voruntersuchung stellen wir Ihre Ausgangssituation fest und gleichen diese mit Ihrem Veränderungswunsch ab. Wir zeigen Ihnen, welche Behandlungsmöglichkeiten für Sie möglich sind und deren Vor- und Nachteile. Wir erklären Ihnen ausführlich Ihre individuellen Risiken und Ihren möglichen Behandlungsablauf. Durch das individuelle Gespräch und die Voruntersuchung kann der genaue umfang Ihrer Behandlung festgestellt werden.

Wie wird ein Stirnliftin durchgeführt?

Je nach Ihrem Ausgangbefund werden folgende Operationsmethoden eingesetzt:

  • Offenes Stirnlifting

    Der Schnitt erfolgt direkt am Haaransatz von Ohr zu Ohr. Die betroffene Hautpartie wir vorsichtig angehoben und entsprechend gestrafft. Je nach Ausgangsvoraussetzungen können die Augenbrauen und die wangen mit angehoben werden.

  • Endoskopisches Stirnlifting

    Der Schnitt erfolgt quer über den Scheitel mit je nach Ausgangsbefund 2 bis 4 Schnitten je ca. 1,5 cm. Ansonsten erfolgt die Operation wie beim offenen Stirnlifting.

Welche Operationsmethode für Sie die richtige ist, wird bei Ihrem persönlichen Beratungsgespräch festgestellt.

Stirnlifting in Starnberg - Kosten und Preise

Viele individuelle Faktoren bestimmen die Kosten von einem Stirnlifting. Ein genauer Preis kann nur nach einer ausführlichen Voruntersuchung genannt werden. Der Kostenrahmen bewegt sich meist je nach OP-Aufwand im Bereich zwischen EUR 2500,- bis EUR 5000,- inkl. aller Nebenkosten. Bei ausreichender Bonität können wir Ihnen eine günstige Ratenzahlung anbieten.

Ihr Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie für Ihr Stirnlifting in Starnberg

Unser Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie Dr. von Finckenstein besitzt über 20 Jahre Erfahrung. Nutzen Sie unsere Kompetenz.

Dr. med. Joachim Graf von Finckenstein

Dr. med. Joachim Graf von Finckenstein

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Information und Beratung für Ihr Stirnlifting in Starnberg

Informationen und Beratungstermin für Ihr Stirnlifting in Starnberg vom erfahrenen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie:

Dr. med. Joachim Graf von Finckenstein

Wittelsbacher Str. 2a
82319 Starnberg

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Termine Montag bis Freitag nur nach Vereinbarung. Zulassung zur Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse ist vorhanden.


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Allgemeiner Hinweis:

Beratung, OP-Aufklärung und Voruntersuchung sind kostenpflichtige Leistungen, welche gemäß dem Heilmittelwerbegesetz abgerechnet werden müssen. Die Kosten hierfür betragen EUR 30,-.

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Quellenangabe

Unsere fachlichen Informationen stammen aus folgende Quellen: