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Schlupflider entfernen Starnberg vom Facharzt Plastische Chirurgie Dr. von Finckenstein

Schluplider korrigieren Starnberg

Große, klare und faltenfreie Augen vermitteln den Eindruck von Frische, Freundlichkeit, Aufmerksamkeit und Fitness. Kleine, schmale und faltige Augen mit schweren Lidern wirken alt und verbraucht. Verstärkt wird dieser Effekt, wenn sich noch zusätzlich sogenannte Tränensäcke bilden. Sie wirken dann müde und ausgepowert. Hängende Oberlider - auch als Schlupflider bezeichnet - können korrigiert werden.

Wie ist der Ablauf für die Operation für die Entfernung von Schlupflidern?

Bevor Sie sich für die Entfernung Ihrer Schlupflider entscheiden, ist eine umfassende Voruntersuchung notwendig, um Behandlungsfehler und Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Bei der Voruntersuchung stellen wir Ihre Ausgangssituation fest und gleichen diese mit Ihrem Veränderungswunsch ab. Wir zeigen Ihnen, welche Behandlungsmöglichkeiten für Sie möglich sind und deren Vor- und Nachteile. Wir erklären Ihnen ausführlich Ihre individuellen Risiken und Ihren möglichen Behandlungsablauf. Durch das individuelle Gespräch und die Voruntersuchung kann der genaue umfang Ihrer Behandlung festgestellt werden.

Wer trägt die Kosten für das Schlupflider entfernen?

Die Kosten für das Schlupflider entfernen müssen in den meisten Fällen durch den Patienten getragen werden.

Die genauen Kosten können nur nach einer Voruntersuchung definiert werden, da diese immer von den persönlichen Voraussetzungen und dem gewünschten Zielergebnis abhängig sind.

Mehr zum Schlupflider entfernen


Information und Beratung zum Schlupflider entfernen in Starnberg

Informationen zur Korrektur Ihrer Schlupflider in Starnberg vom erfahrenen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie:

Dr. med. Joachim Graf von Finckenstein

Wittelsbacher Str. 2a
82319 Starnberg

☎ 08151 – 299 68


Termine Montag bis Freitag nur nach Vereinbarung. Zulassung zur Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse ist vorhanden.


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Allgemeiner Hinweis:

Beratung, OP-Aufklärung und Voruntersuchung sind kostenpflichtige Leistungen, welche gemäß dem Heilmittelwerbegesetz abgerechnet werden müssen. Die Kosten hierfür betragen EUR 30,-.

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Schönheitschirurgie Starnberg


Quellenangabe

Unsere fachlichen Informationen stammen aus folgende Quellen: