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Lipödem behandeln bzw. entfernen Starnberg vom Facharzt Plastische Chirurgie Dr. von Finckenstein

Ein Lipödem ist eine Fettverteilungsstörung. Betroffen sind meist Oberschenkel, Hüftbereich, Unterschenkel, Innenseite der Kniegelenke und die Oberarme - Information und Terminvereinbarung für die Behandlung von Ihrem Lipödem:
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Lipödem Starnberg

Betroffene Menschen haben oftmals Schmerzen - zudem erhalten Sie oftmals aufgrund der Optik der Fettverteilungsstörung verwunderte Blicke der Mitmenschen.

Die ursache für ein Lipödem ist genbedingt - es wird vermutet, dass es auch hormonell beeinflusst wird. Es tritt meist in der Pubertät, nach einer Schwangerschaft oder in den Wechseljahren auf.

Symtome für ein Lipödem können sein:

  • Druckschmerz in den betroffenen Regionen
  • Berührungsempfindlichkeit
  • Organgenhaut bzw. Cellulite
  • Angeschwollene Beine - besonders beim Sitzen oder Stehen
  • Neigung zu Hämatomen (Blutergüsse) in den betreffenden Bereichen
  • Verhärtung des Unterhautfettgewebes
  • Schweregefühl in den betroffenen Bereichen

Bei einem Lipödem gibt es unterschiedliche Stadien:

  • feinknotige Hautoberfläche (=Cellulite)
  • grobknotige Hautoberfläche mit Dellen
  • große, deformierende Hautlappen

Zudem wird unter folgenden Schweregraden differenziert:

  • Fettgewebsverteilungsstörung im Bereich von Gesäß und Hüfte
  • Lipödem Hüfte bis Kniebereich inkl. Fettlappenbildung im Innenseitenbereich
  • Lipödem Hüfte bis zu den Knöcheln
  • Lipödem an arme bis zum Handgelenk und Beine bis zu den Knöcheln
  • Lipödem an Arme inkl. Wassereinlagerungen in Handrücken und Fingern
  • Lipödem an den Beinen und Füßen inklusive Wassereinlagerungen

Wie kann ein Lipödem behandelt werden?

Eine konservative Therapie ist nach der Diagnoseerstellung sind manuelle Lymphdrainagen mit anschließender Kompressionsversorgung.

Eine weitere Behandlungsmöglichkeit ist die Liposuktion (umgangssprachlich als Fettabsaugung bekannt). Hierbei können die betreffenden, krankhaften Körperfettstellen dauerhaft entfernt werden. Die Krankheit selbst wird dadurch zwar nicht geheilt - aber das Leid kann oftmals gelindert werden.

Mehr Informationen zur Liposuktion

Wie ist der Ablauf bis zur Behandlung von einem Lipödem?

Vor der Entscheidung für die Behandlung von Ihrem Lipödem ist eine Aufklärung und eine Voruntersuchung notwendig. Wir stellen Ihnen bei der Voruntersuchung die für Sie passenden Methoden und deren entsprechende Vor- und Nachteile vor. Zudem stellen wir Ihnen die Ihre individuellen Risiken des Eingriffes vor.

Durch das individuelle Gespräch und eine entsprechende Voruntersuchung kann der genaue Behandlungsumfang festgestellt werden. Je nach notwendiger Operationsmethode werden Ihnen die Möglichkeiten, der Behandlungsablauf und die entsprechenden Risiken erklärt. Anhand von Vorher-/Nachher-Bildern lernen Sie auch mögliche Operationsergebnisse entsprechend kennen.

Wer trägt die Kosten für die Behandlung von einem Lipödem?

Die Kosten für die Behandlung von einem Lipödem müssen in den meisten Fällen durch den Patienten selbst getragen werden. Die Kosten können nur nach einer Voruntersuchung definiert werden, da diese immer von den persönlichen Voraussetzungen und dem gewünschten Zielergebnis abhängig sind.

Besteht eine medizinisch indizierte Fettabsaugung, so können die Kosten durch die Krankenkasse übernommen werden. Dies wird immer von der Krankenkasse in Verbindung mit den medizinischen Diensten (MDK) festgestellt. Wenn die Kosten der Krankenkasse übernommen werden sollen, so benötigen Sie eine schriftliche Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse.


Information und Beratung Lipödem behandeln in Starnberg

Informationen zur Behandlung von Ihrem Lipödem in Starnberg vom erfahrenen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie:

Dr. med. Joachim Graf von Finckenstein

Wittelsbacher Str. 2a
82319 Starnberg

☎ 08151 – 299 68


Termine Montag bis Freitag nur nach Vereinbarung. Zulassung zur Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse ist vorhanden.


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Allgemeiner Hinweis:

Beratung, OP-Aufklärung und Voruntersuchung sind kostenpflichtige Leistungen, welche gemäß dem Heilmittelwerbegesetz abgerechnet werden müssen. Die Kosten hierfür betragen EUR 30,-.

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Schönheitschirurgie Starnberg


Quellenangabe

Unsere fachlichen Informationen stammen aus folgende Quellen: