Sie haben Fragen? ☎ 08151 – 299 68

Gigantomastie - extrem zu große Brüste verkleinern Starnberg vom Facharzt Dr. von Finckenstein

Erfahren Sie mehr über das Verkleinern bei Gigantomastie (extrem zu große Brüste)

Gigantomastie ist eine extrem vergrößerte weiblichen Brust. Hierbei besteht die Brust ab 1000 Gramm je Seite.

Gigantomastie ist eine ausgeprägte Form der Makromastie. Gigantomastie heißt übersetzt "Riesenbrust". Tritt sie bei Jugendlichen auf, so spricht man von der "juvenilen Gigantomastie" (= jugendliche Riesenbrust).

Welche ursachen gibt es für Gigantomastie?

Für die Entstehung gibt es keine 100%ige Erklärung. Allerdings sind folgende Personengruppe betroffen:

  • Durch Vererbung
  • Übergewicht (durch die Fetteinlagerungen wächst auch der Fettanteil in der Brust)
  • Hormonelle umstellungen

Welche Symptome können durch Gigantomastie auftreten?

Betroffene Patienten leiden einmal unter den körperlichen Beschwerden aber auch und psychischen Beeinträchtigungen.

Körperliche Beschwerden können sein:

  • Schmerzen im Schulterbereich
  • Schmerzen im Wirbelsäulenbereich
  • Druckstellen an den Schultern
  • Schnürfurchenbildung
  • Mastophatie (gutartige Veränderungen der Brustdrüse)
  • Mastodynie (Schmerzen oder Spannungsgefühl beider Mammae)
  • Entzündungen oder Hautreizungen in der Brustfalte
  • Ausgeprägte Brustasymmetrie
  • Taubheitsgefühl in den Fingern

Seelische Beeinträchtigungen können sein:

  • Unzufriedenheit mit dem ästhetischen Erscheinungsbild
  • Minderwertigkeitsgefühle
  • Unsicherheit
  • Depressionen
  • verzerrtes oder unzufriedenes Körperbild
  • verminderte Selbstachtung
  • Beeinträchtigungen bei Aktivitäten und Bekleidungswahl

Wie kann eine Gigantomastie behandelt werden?

Zahlreiche Studien konnten Belegen, dass eine Brustverkleinerung (auch Mammareduktion oder Mammareduktionsplastik genannt), die von den Patienten assoziierten Symptome lindern bzw. zum Verschwinden bringen. Zudem wird die Lebensqualität enorm verbessert.

Hierbei wird die Brust auf ein normales Maß reduziert und überschüssiges Gewebe entfernt.

Zusätzliche Maßnahmen, wie z. B. gezieltes Rückentraining für Rückenbeschwerden, etc. können helfen, die Symptome entsprechend in den "Griff" zu bekommen.

Erfahrungsgemäß beginnen die Chancen auf eine Kostenübernahme, wenn die Reduzierung mehr als 500 Gramm je Seite beträgt (im Vergleich 2 Stück Butter) beträgt.

Behandlung der Gigantomastie - Kosten und Preise

Gigantomastie ist als Brustfehlbildung anerkannt. Daher werden die Operationskosten in den meisten Fällen von den Krankenkassen übernommen. Hierzu ist eine Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen.

Bei der Antragsstellung ist es von Vorteil, wenn Ihre Beschwerden durch entsprechende Berichte und einer entsprechenden Krankenvorgeschichte (z. B. Hausarzt, Gynäkologe, Hautarzt, Orthopäde, etc.) bescheinigt werden.

Ablauf Behandlung Gigantomastie

Die Operation selbst ist ein Teil der Gesamtbehandlung. Die gesamte Behandlung besteht aus:
1.) Arztwahl
2.) Voruntersuchung, Wahl der Operationsmethode
3.) OP-Vorbereitung
4.) OP selbst
5.) OP-Nachsorge, Heilungsverlauf inkl. Nachkontrollen

Ohne Voruntersuchung keine OP. Bevor Sie sich für einen Eingriff entscheiden, ist eine umfassende Voruntersuchung notwendig, um Behandlungsfehler und Fehlentscheidungen zu vermeiden. Durch eine Voruntersuchung und OP-Aufklärung erfahren Sie alles über Risiken, Heilungsverlauf und ihren individuellen Möglichkeiten. Anschließen können Sie abwägen, ob eine Operation für Sie in Frage kommt. Auch der genaue Kostenrahmen kann erst nach einer Voruntersuchung genau definiert werden, da der entstehende Operationsaufwand sehr individuell ist.

Mehr zum Thema Gigantomastie


Information und Beratung für Ihre Brustverkleinerung in Starnberg

Informationen und Beratung für Ihre Brustverkleinerung in Starnberg vom erfahrenen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie:

Dr. med. Joachim Graf von Finckenstein

Wittelsbacher Str. 2a
82319 Starnberg

☎ 08151 – 299 68


Termine Montag bis Freitag nur nach Vereinbarung. Zulassung zur Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse ist vorhanden.


© Schönheitsoperation in Starnberg vom Facharzt Plastische Chirurgie. All rights reserved.

Allgemeiner Hinweis:

Beratung, OP-Aufklärung und Voruntersuchung sind kostenpflichtige Leistungen, welche gemäß dem Heilmittelwerbegesetz abgerechnet werden müssen. Die Kosten hierfür betragen EUR 30,-.

Impressum und Datenschutz

Schönheitschirurgie Starnberg


Quellenangabe

Unsere fachlichen Informationen stammen aus folgende Quellen: